(Rundgang und Bildervortrag) Das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und das „wilde Heinefeld“

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen. 


Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Unsere Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung durch die Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier.

In Verbindung mit einem gültigen Zertifikat gilt sie unbefristet.

Wer erhält Bildungsurlaub?

Möchten Sie erfahren, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schwerpunktmäßig in NRW beschäftigt sind, haben in der Regel einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hierbei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung nach dem AWbG von bis zu maximal fünf Tagen. Den Gesetzestext und alle aktuellen Informationen erhalten Sie unter www.bildungsurlaub.de.
Weitere Informationen können Sie auch der zweimal pro Jahr erscheinenden Broschüre Bildungsurlaub NRW entnehmen.

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Wie viel Bildungsurlaub gibt es?

Ihr gesetzlicher Anspruch im Detail erklärt

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Wer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche arbeitet, hat einen entsprechend höheren oder geringeren Anspruch.

Außerdem kann der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden, das heißt, der Arbeitnehmer wird für zehn Tage von der Arbeit freigestellt.
Dem Arbeitgeber ist die zusammengefasste Inanspruchnahme für das folgende Kalenderjahr bereits im laufenden Kalenderjahr schriftlich mitzuteilen.
Wurde der Bildungsurlaub im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen und nicht übertragen, verfällt der Anspruch.

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Wie wird Bildungsurlaub beantragt?

Von der Idee bis zur Genehmigung

  • Suchen Sie sich eine nach dem AWbG anerkannte Veranstaltung aus.
  • Planen Sie langfristig; der offizielle Antrag auf Freistellung muss sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Sie können sich vorab die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zusenden lassen oder Sie melden sich vorbehaltlich der Genehmigung durch den Arbeitgeber bei der Volkshochschule an.
  • Sie erhalten anschließend eine Anmeldebescheinigung mit den für die Beantragung des Bildungsurlaubs benötigten Unterlagen.
  • Nach der Durchführung Ihres Bildungsurlaubs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
     

Hier geht es zu den Informationen der Weiterbildungsberatung NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Sind die Bildungsurlaube der Volkshochschule Düsseldorf in anderen Bundesländern anerkannt?

Regelungen zur Anerkennung über Landesgrenzen hinweg

Die Konzeption und Anerkennung der Bildungsurlaube der vhs Düsseldorf basiert auf der entsprechenden Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen (AWbG).

Bitte klären Sie bei Interesse mit der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle, ob eine Anerkennung möglich ist.
Die VHS Düsseldorf veranlasst ihrerseits keine Anerkennungsverfahren in anderen Bundesländern.

Übrigens: Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind, können von allen Interessierten gebucht werden.

 

Politik, Gesellschaft, Nachhaltigkeit Geschichte lokal und überregional Bildervorträge (Rundgang und Bildervortrag) Das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und das „wilde Heinefeld“
Veranstaltung G083004 ist für die Anmeldung über das Internet nicht freigegeben. Veranstaltungen im Bereich "Deutsch als Fremdsprache" erfordern eine Beratung. Prüfungen und Fahrten müssen i.d.R. per besonderem Vordruck angemeldet werden.

G083004 (Rundgang und Bildervortrag) Das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und das „wilde Heinefeld“

Zwölf Jahre lang wurde um Aussage und Symbolik des Düsseldorfer Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus gerungen. Nahezu unbekannt blieb hingegen die einst in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene „wilde Siedlung“ im Heinefeld, deren als „minderwertig“ eingestufte Bewohnerinnen und Bewohner gnadenlos und systematisch vom NS-Regime verfolgt worden sind.
Warum brauchte es eine so lange Zeit bis zur Fertigstellung des Mahnmals? Gibt es einen Zusammenhang zwischen blockierter Trauer und bis in die Gegenwart fortschwelenden Ressentiments gegenüber marginalisierten Menschen? Was meinte der Künstler Otto Pankok, wenn er das Heinefeld der frühen 1930er Jahre eine Insel im Meer des Wahnsinns und im Sturm der Hölle nannte?
Diesen Fragen soll an drei Veranstaltungstagen der VHS Düsseldorf nachgegangen werden:
Den Auftakt bildet eine Führung vom Mahnmal (Am Nordfriedhof 1) zu den direkt dahinter gelegenen Grabstätten der Opfer des Luftkriegs, der Konzentrationslager und der Kriegsgefangenschaft. Von da aus führt der Weg zur Pastor Beckers Gedenkstätte (auf dem Heinefeldplatz).
Der zweite Veranstaltungstag widmet sich einer biographischen Spurensuche. Im Rahmen einer szenischen Lesung wird eine Abfolge katastrophaler Ereignisse aus dem Quellenmaterial zitiert, welche im Heinefeld der 1930er Jahre begannen und im Oktober 1944 in Auschwitz endeten.
Den Abschluss der dreitägigen Veranstaltungsreihe bildet ein Vortrag zur Aktualität der Metapher (das „wilde Heinefeld“: Insel im Meer des Wahnsinns und im Sturm der Hölle) mit der einst Otto Pankok die Siedlung und deren NS-Opfer geehrt hatte.

Die vhs Düsseldorf plant in diesem Jahr den Umzug in ihr neues Gebäude: Yorckstraße 23, 40476 Düsseldorf.
Wir informieren Sie rechtzeitig über alle Details und den genauen Zeitpunkt.

Kurs abgeschlossen

Kursort

VHS, Saal 2

ist barrierefrei

Adresse: Bertha-von-Suttner-Platz 1-3
40227 Düsseldorf


Kurstermine

Datum Uhrzeit Ort
Datum:
Sa. 27.09.2025
Uhrzeit:
14:00 - 16:00 Uhr
Wo:
Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus; Nordfriedhof 1
Datum:
Mo. 29.09.2025
Uhrzeit:
19:00 - 21:00 Uhr
Wo:
Bertha-von-Suttner-Platz 1-3, WBZ, Bertha-von-Suttner-Platz 1, Oberbilk, Saal 2
Datum:
Do. 02.10.2025
Uhrzeit:
19:00 - 21:00 Uhr
Wo:
Bertha-von-Suttner-Platz 1-3, WBZ, Bertha-von-Suttner-Platz 1, Oberbilk, Saal 2

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