Besondere Geschäftsbedingungen (BGB)
Geltungsbereich der besonderen Geschäftsbedingungen
Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.12.2025 zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf (VHS) für alle Prüfungen sowie für Integrations- und Berufssprachkurse, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgerechnet werden: www.bamf.de
Die VHS ist zugelassenes Prüfungszentrum für eine Vielzahl von staatlich anerkannten Prüfungen. Hier gelten abweichende und/oder ergänzende Anmeldeformalitäten sowie Geschäfts- und Prüfungsbedingungen der jeweiligen Prüfungsanbieterin/des jeweiligen Prüfungsanbieters. Diese können im Internet unter den angegebenen Links eingesehen werden. Zustandekommen des Vertrags über die Teilnahme und Durchführung der Prüfung Der Vertrag über die Teilnahme und Durchführung einer Prüfung kommt unabhängig von der nicht verpflichtenden Anmeldebestätigung durch die Einladung zur Prüfung zustande. Vor Zugang der Einladung zur Prüfung haben Sie keinen Anspruch auf Teilnahme und Durchführung. Die Einladung zur Prüfung erfolgt seitens der VHS in Textform, per E-Mail, SMS oder telefonisch. Zertifizierende Stellen Die zertifizierende Stelle wird im Programm bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben.
telc steht für The European Language Certificates - die Europäischen Sprachenzertifikate. Die telc GmbH ist ein Tochterunternehmen des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. Sie fördert die Allgemeinheit auf dem Gebiet der persönlichen und beruflichen Fort- und Weiterbildung und ist Partnerin der Bundesregierung für die Sprachprüfungen zum Abschluss der Integrationskurse.
g.a.s.t. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Durch Sprach- und Eignungstests sowie Lernangebote bereitet g.a.s.t. internationale Studieninteressierte auf ein Studium in Deutschland vor.
Cambridge English Language Assessment ist eine gemeinnützige Abteilung der University of Cambridge in England und ein international anerkannter Anbieter von Prüfungen zum Nachweis englischer Sprach- und Fachsprachenkenntnisse sowie von fachspezifischen Eignungs- und Zulassungstests.
Die Japan Foundation ist die einzige öffentliche Organisation in Japan, die weltweit umfassende Projekte des internationalen Kulturaustausches durchführt. Sie wurde 1972 von der japanischen Regierung gegründet und ist dem japanischen Außenministerium unterstellt. Zur Förderung des kulturellen Austauschs zwischen Japan und dem Ausland werden durch Niederlassungen im Ausland Veranstaltungen organisiert, Sprachkurse angeboten und in Deutschland die fünf Prüfungen des Japanese-Language Proficiency Test (JLPT) abgenommen. Die Bestimmungen im Test Guide werden den Teilnehmenden mit dem Anmeldeformular ausgehändigt. Gerichtsstand ist Tokio.
Rücktrittsrecht
Ein Rücktrittsrecht besteht bei allen Prüfungen generell nur bis zum Anmeldeschluss.


