Besondere Geschäftsbedingungen  für das VHS-Mobil 

1. Geltungsbereich der besonderen Geschäftsbedingungen für Fahrten mit dem VHS-Mobil 
Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.12.2025 zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf (VHS), abrufbar unter https://vhs.duesseldorf.de/agb, für alle Fahrten mit dem VHS-Mobil. Diese Geschäftsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 

2. Anmeldungen für Fahrten mit dem VHS-Mobil 
Die Anmeldungen für die Fahrten mit dem VHS-Mobil können nur telefonisch erfolgen. Im Gespräch werden dann alle wichtigen Fragen geklärt und der Tourverlauf beschrieben. Vor Fahrtantritt erhalten die Teilnehmenden alle rechtlichen Bedingungen zur Fahrt in schriftlicher Form, so dass diese ein Vertragsbestandteil werden. Ein Vertrag und ein Anspruch auf Zurverfügungstellung des Mobils entstehen erst im Moment des Fahrtantritts. 

3. Kostenfreiheit 
Die Fahrten mit dem VHS-Mobil sind vorerst bis zum 31.05.2026 kostenfrei. 

4. Beförderungsbedingungen 
Pro Fahrt können maximal zwei Erwachsene und ein Kind mitfahren. Tiere sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Vertragsschließende der Landeshauptstadt Düsseldorf für den entstandenen Schaden, es sei denn, er hat ihn nicht zu verschulden. Er stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf zudem von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. 

5. Fahrtabbruch 
Muss eine Fahrt aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen abgebrochen werden, so kann diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, indem der Vertragspartner bevorzugt bei neu angebotenen Fahrtzeiten berücksichtigt wird.  Bei Abbruch der Fahrt übernimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf keine anfallenden Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Taxis, was dem Vertragspartner bei Fahrtantritt bewusst ist.