
Bildungsscheck 2.0 – Was steckt dahinter?
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderangebot des Landes Nordrhein Westfalen, das Menschen dabei unterstützt, sich beruflich weiterzuentwickeln. Wer seine Kenntnisse auffrischen, neue Kompetenzen erwerben oder sich für zukünftige Aufgaben qualifizieren möchte, kann mit dem Bildungsscheck einen Teil der Kurskosten erstattet bekommen. Gefördert werden Weiterbildungen, die die eigene berufliche Situation stärken – unabhängig davon, ob man angestellt, selbstständig, arbeitssuchend oder beruflich neu orientiert ist (Start: 1. Februar 2026).
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 beantragen?
| Start: | 1. Februar 2026 |
| Förderhöhe: | 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 € pro Kalenderjahr |
| Zielgruppe: | Privatpersonen mit Wohnsitz in NRW |
| Einkommensgrenze: | |
| bis zu 50.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen | |
| bis zu 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung |
1 Antrag pro Person und Kalenderjahr
Antragstellung ausschließlich online
Förderung gilt nur für Einzelpersonen (keine betrieblichen Bildungsschecks mehr)
Wer ist antragsberechtigt?
- Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in NRW
- Einkommen unter den oben genannten Grenzen
- Beschäftigte, Selbständige, Berufsrückkehrende, Arbeitssuchende - alle sind förderfähig, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird



