H641521-D (Vortrag) Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW – was ist neu?
| Beginn | Do., 21.05.2026, 18:00 - 20:00 Uhr |
| Ende | Do., 21.05.2026 |
| Kursentgelt | 0,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Status |
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| Kursleitung |
Thomas Bertram
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| Kursalternativen |
In Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten. Ab dem
1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch für Bestandsgebäude:
Wer sein Dach saniert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Doch was bedeutet das für EigentümerInnen ganz konkret?
Typische Fragen aus unserer Beratungspraxis sind:
- Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude?
- Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche?
- Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage?
- Gibt es Ausnahmen?
Energieberater Thomas Bertram erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe
Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist,
eine Dachsanierung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
In der anschließenden Beratungsrunde beantworten die Expertin und der Experte Ihre
individuellen Fragen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale statt.
Es ist keine Anmeldung erforderlich: Zeit: 21. Mai 2026 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://us06web.zoom.us/j/84785811521?pwd=GZDmKFKniyJJbbQnG3kUli3BxdV582.1
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