Berufssprachkurse B2

Durch die Teilnahme an einem Berufssprachkurs gemäß § 45 a AufenthG verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Sie trainieren Ihre schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, vertiefen und verfestigen Ihre Grammatikkenntnisse, verbessern Ihr Lese- und Hörverstehen und erweitern Ihren Wortschatz im alltäglichen sowie im berufssprachlichen Bereich. Am Ende des Kurses legen Sie eine Prüfung ab.

Für diesen Kurs benötigen Sie eine gültige Berechtigung oder Verpflichtung vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur.

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