Ermäßigungen

Eine Ermäßigung beziehungsweise ein Nachlass des Entgelts kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung bei der VHS vorliegen. Sollte der Nachweis bis zum Beginn der Veranstaltung nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden können, wird das volle Entgelt abgebucht.

Die VHS akzeptiert die Einreichung per Post 
(an Volkshochschule, Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf) oder per Mail an vhs(at)duesseldorf.de

Sofern im Ermäßigungsnachweis selber keine kürzere Gültigkeit genannt wird, bleibt eine Ermäßigungsberechtigung bis zum Ende des laufenden Semesters bestehen. Erst danach muss erneut ein Nachweis eingereicht werden.

Düsselpass, Leistungsempfängerinnen und -empfänger, Schülerinnen und Schüler

Bei Kursen und Seminaren (einschließlich Bildungsurlaub) wird eine Ermäßigung beziehungsweise ein Nachlass des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 50 Prozent gewährt. Diese Ermäßigung gilt für: 

  • Schülerinnen und Schüler
  • Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses
  • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Arbeitslosengeldempfängerinnen und Arbeitslosengeldempfänger (SGB III)
  • für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger (SGB XII)

Auszubildende und Studierende, Familienkarte, Freiwilligendienst-Leistende

Bei Kursen und Seminaren (einschließlich Bildungsurlaub) wird eine Ermäßigung beziehungsweise ein Nachlass des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 20 Prozent gewährt. Diese Ermäßigung gilt für:

  • für Inhaberinnen und Inhaber der Familienkarte auf eine Veranstaltung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie pro Halbjahr
  • für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienste-Leistende

Ehrenamtskarte

Bei Kursen und Seminaren (einschließlich Bildungsurlaub) wird eine Ermäßigung beziehungsweise ein Nachlass des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 20 Euro gewährt. Diese Ermäßigung gilt für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Düsseldorf auf eine Veranstaltung pro Halbjahr.

Ausnahmen

Vorträge und Führungen beziehungsweise Rundgänge, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Prüfungsentgelte, Arbeitsmaterial- und Nebenkosten
(zum Beispiel ADV-Umlage) sind nicht ermäßigungs- beziehungsweise nachlassfähig.

Bereits ermäßigte beziehungsweise nicht ermäßigungsfähige Veranstaltungen sind im Programm entsprechend gekennzeichnet.